Achtung:
"Tierhalterinnen und Tierhalter sowie andere Personen, die nicht Tierärztinnen oder Tierärzte sind, dürfen verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte sowie Arzneimittel nach § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes bei Tieren nur anwenden, soweit 1. diese von einer Tierärztin oder einem Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind, bei der oder dem sich die Tiere in Behandlung befinden, und 2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde."
Kurz: wir Therapeuten dürfen nur noch auf Rezept und Behandlungsanweisung von einem Tierarzt Blutegel ansetzen.
Ist eine Behandlung gewünscht, kann mich Ihr Tierarzt zwecks Rezeptausstellung gerne an mich wenden.
Durch die Blutegeltherapie konnte ich schon beeindruckende Ergebnisse bei Sehnenverletzungen, Arthrose und Wunden erzielen.
Für den therapeutischen Einsatz kommen die Blutegel aus spezialisierten Zuchtbetrieben, die strenge Anforderungen gemäß § 13 Arzneimittelgesetz erfüllen müssen. Nach dem Biss werden vom Egel Substanzen abgegeben, welche die Ausbreitung des Speichels im Körper begünstigen. Danach werden blutgerinnende Enzyme abgegeben. Schlussendlich entzündungshemmende Substanzen. Diese physiologischen Vorgänge, welche sich im Verlauf der Auseinandersetzung zwischen Egel und Patient entwickeln, werden therapeutisch genutzt. Der Blutegelbiss hat grundsätzlich eine Doppelwirkung: einerseits die schmerzlindernde heilsame Wirkung des Substanzcocktails im Blutegelspeichel, andererseits die entstauende und durchblutungsfördernde Wirkung durch Absaugen und Aderlass.
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